Berechtigungen


Mit einem erfolgreichen Lehrabschluss UND der "Lehre mit Matura" werden folgende Berechtigungen erworben:

  • Besuch von Kollegs und Akademien
  • Fachhochschulstudiengänge
  • Besuch von Hochschulen und Universitäten
  • Gehobener Dienst im öffentlichen Bereich

Beachte!

Eine der vier Teilprüfungen muss an der Zulassungsschule abgelegt werden.

Um Probleme auszuschließen soll die Anmeldung zu dieser Prüfung ausschließlich über den Trägerverein erfolgen und muss bereits zu Beginn des Hauptmodules bekannt gegeben werden.

 

Alle Teilprüfungszeugnisse und das Berufsreifeprüfungszeugnis sind dem Trägerverin

unmittelbar nach erfolgter Ausstellung der Schulen bzw. der Institute zu übermitteln.

 

Ein Wechsel der Prüfungskommission (Zulassungsschule) ist ab dem Zeitpunkt der erfolgten Zulassung (bzw. "bedingter Zulassung") nicht mehr möglich.