Ab 1. April 2017 dürfen Prüfungen nur mehr abgelegt werden, wenn die Prüfungskandidatin bzw. der Prüfungskandidat bereits über eine gültige Zulassungsentscheidung (Zulassung od. bedingte Zulassung) der Prüfungskommission einer öffentlichen Schule verfügt.
Insgesamt sind 4 Teilprüfungen erforderlich:
Der Trägerverein des Landes Oberösterreich, alle Berufsschulen und höheren Schulen sowie die Einrichtungen der allgemeinen und berufsorientierten Erwachsenenbildung unterstützen Sie bei der Vorbereitung.
Die Fachbereichsprüfung entfällt für Personen, die bereits eine gleichwertige Prüfung (z.B.: Meisterprüfung, Befähigungsprüfung, Fachakademie oder dgl.) absolviert haben. Voraussetzung ist die Anerkennung durch die Prüfungskommission (Zulassungsschule).
Mindestens eine der vier Teilprüfungen (Reifeprüfung) muss während der Lehrzeit positiv abgelegt werden. Eine der vier Teilprüfungen muss an der Zulassungsschule abgelegt werden.